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Beratungshilfe

Antworten auf Ihre Fragen zur Beratungshilfe finden Sie auf der neuen Website des Bundesministeriums der Justiz:

"Justiz-Services-Rechtsinformationen und digitale Anwendungen"

Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein Gerichtsfinder sowie Tipps für die Anwaltssuche.

Im Vorabcheck für die Beratungshilfe können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht:

www.service.justiz.de/beratungshilfe


Zur Beantragung der Beratungshilfe werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:

-Personalausweis/Ausweisdokument

-Einkommensnachweis(e)/Leistungsbescheide

-Mietvertrag

-aktuelle Kontoauszüge

-besondere Belastungen


Ohne entsprechende Nachweise kann kein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgestellt werden.

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