Niedersachsen klar Logo

Informationen zur Rechtsantragstelle

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle bietet den Bürger/innen die Möglichkeit:

•sich über die allgemeinen Abläufe der unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren zu informieren,
•gerichtliche Verfahren durch die Stellung eines entsprechenden Antrages einzuleiten,
•Anträge zu für sie anhängigen Verfahren zu stellen,
•in dringenden, eiligen Angelegenheiten den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.
•Außerdem können Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe und der
Beratungshilfe beantwortet werden.
•Die Rechtsantragstelle kann von den Bürger/innen auch zur Erhebung einer Klage oder der Abgabe einer
Klageerwiderung genutzt werden.

Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen, der in einem
Zivilprozess oder in einem familiengerichtlichen Verfahren einen formgerechten Antrag stellen möchte.

Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht. Dies wären zum Beispiel Anträge auf Ehescheidung oder in Zivilsachen, bei denen der Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt.

Alle Erklärungen oder Anträge werden durch den/die Bürger/in bei dem jeweils zuständigen Rechtspfleger/der jeweils zuständigen Rechtspflegerin in der Rechtsantragstelle zu Protokoll gegeben.

Anträge in Betreuungs-, Nachlass- oder Strafverfahren können direkt in der betreffenden Abteilung des Amtsgerichts Bremervörde gestellt werden. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

In sehr dringenden Fällen ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Es empfiehlt sich hierzu eine vorherige telefonische Ankündigung.

Auf der Rechtsantragstelle werden Anträge protokolliert.

Eine rechtliche Beratung findet nicht statt!

Die in der Rechtsantragstelle aufgenommenen Klagen, Anträge oder einstweiligen Verfügungen werden nach Abschluss der Aufnahme umgehend in den allgemeinen Geschäftsgang des Amtsgerichts weitergeleitet. Der jeweilige Vorgang wird dann in der zuständigen Abteilung (z. B. Zivilgericht oder Familiengericht) erfasst und durch den zuständigen Sachbearbeiter weiterbearbeitet. Eine Entscheidung über einen gestellten Antrag wird in der Rechtsantragstelle nicht getroffen. Auch sind Aussagen über mögliche Erfolgsaussichten oder Entscheidungsprognosen nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

Für eine Antragstellung wird ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein oder ein anderes internationales Ausweispapier benötigt.

Des Weiteren sollten alle Beweismittel (Schriftstücke, Urkunden, Fotos, Zeugenaussagen mitgebracht werden, die Ihrer Meinung nach für das angestrebte Verfahren von Bedeutung sind.

Es sollten möglichst viele Unterlagen bei Antragstellung in Kopie mitgebracht werden.

Dies können z. B. sein:

•genaue (notfalls von Hand geschriebene) chronologische Aufstellung der Geschehnisse der letzten Tage /
Wochen / Monate
•bei körperlichen Übergriffen: ärztliche Atteste über zugefügte Verletzungen
•bei gestellter Strafanzeige: vollständige Abschrift des Anzeigentextes (ist ggf. bei der zuständigen Polizeidienststelle
anzufordern)
•Abschriften von Polizeieinsatzprotokollen, soweit Polizeieinsätze nötig waren
•falls Zeugen vorhanden sind: kurze schriftliche Schilderung der Ereignisse, die bezeugt werden können (mit Adresse
und Unterschrift des Zeugen)
•derzeitige, genaue Adresse der gegnerischen Partei
•soll für das Verfahren Verfahrenskosten-/Prozeßkostenhilfe beantragt werden, müssen Unterlagen über die
finanzielle Situation vorliegen (Lohnabrechnung, Bescheide der Sozialbehörden, Kontoauszüge etc.).
Den Vordruck für die Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie hier, oder direkt beim Amtsgericht Bremervörde.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln