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Ein Grundbuchauszug wird für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht benötigt.

Einen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der in der Zeit vom 01.07. 2022 bis 31.10.2022 abzugebenden Grundsteuererklärung nicht. Alle grundstücksbezogenen Angaben, mit Ausnahme der Grundbuchblattnummer und dem Grundbuchbezirk, welche für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar unter


Grundsteuer-Viewer

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